§57a Überprüfung

§57a-Überprüfung in Ihrer Werkstatt im Bezirk Kitzbühel

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass KFZ und Anhänger in regelmäßigen Abständen im Rahmen der §57a-Untersuchung auf ihre Verkehrs- und Betriebssicherheit überprüft werden müssen. Wir nehmen die Begutachtung für Sie vor!

Jährliches „Pickerl“ in bei Ihrem KFZ-Profi

Damit Sie das Pickerl für Ihr KFZ erhalten, müssen Ausrüstung, Beleuchtung, Sicherheitseinrichtungen, Fahrgestell und Karosserie, Reifen und Räder sowie Motor und Bremsen in einem Zustand sein, der die Sicherheit Ihres Fahrzeuges gewährleistet. Außerdem wird überprüft,  ob die Emissionen Ihres KFZ bestimmte umweltgefährdende Grenzwerte nicht überschreiten. Bestehen schwere Mängel, müssen gegebenenfalls Reparaturarbeiten durchgeführt werden, bevor Sie Ihre Begutachtungsplakette erhalten.

Vereinbaren Sie einen Begutachtungstermin!

Als Ihr KFZ-Profi überprüfen wir Ihr Fahrzeug sorgfältig und beheben allfällige Mängel umgehend, sodass Sie das Pickerl für Ihr Fahrzeug erhalten können. Wir führen in unserer Werkstatt die §57a-Überprüfung für KFZ bis 2,5 Tonnen sowie für Anhänger durch. Vereinbaren Sie einen Termin für Ihre Begutachtung, wir sind gerne für Sie da!